Felix Heinze ← Zur Startseite
Planungscheck · Nordrhein-Westfalen

Was Ihre Veranstaltung rechtlich verlangt.

Bühnengröße, Besucherzahl, Zelt oder Tribüne eintragen. Sie sehen sofort, welche Genehmigungen, Abnahmen und Nachweise die Landesvorschriften vorsehen — und welche Qualifikation die Person haben muss, die vor Ort verantwortlich ist.

Bitte zuerst lesen

Dies ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung und kein Genehmigungsnachweis. Die Auswertung bildet Regelfälle nach nordrhein-westfälischem Landesrecht ab. Über den Einzelfall entscheidet immer die zuständige Bauaufsichts- oder Ordnungsbehörde, und sie kann im Rahmen ihres Ermessens weitergehende Anforderungen stellen.

In anderen Bundesländern gelten abweichende Fassungen. Sonderregelungen — etwa für Schulen, Sportstadien, Gaststätten oder fliegende Bauten mit besonderen Bauarten — sind hier nicht vollständig abgebildet. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen.

01 — Veranstaltung
Bei bestuhlten Räumen die Besucherplätze, im Freien die maximal gleichzeitig anwesende Personenzahl.
02 — Bühne und Szenenfläche
Die Fläche, auf der die Darbietung stattfindet — nicht die Gesamtfläche der Bühnenkonstruktion.
Umfangreich heißt: maschinentechnische Einrichtungen, Rigging, Hängepunkte, Obermaschinerie, größere Beleuchtungs- oder Tontechnik.
Großbühne: Szenenfläche mit mehr als 200 m² Grundfläche, die durch einen Schutzvorhang vom Zuschauerraum getrennt werden kann, oder mit Ober- bzw. Untermaschinerie.
03 — Aufbauten
Fliegende Bauten sind Anlagen, die dafür bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten auf- und abgebaut zu werden: mobile Bühnen, Trailerbühnen, Zelte, Tribünen, Fahrgeschäfte.
Grundfläche in m²
Höhe mit Dach in m
Fußbodenhöhe (Bühnenkante über Grund) in m
Bei mehreren Zelten das größte eintragen.
Grundfläche in m²
Höhe begehbare Fläche in m
Modulare Systeme, bei denen Feldzahl oder Grundriss je Einsatz variiert. Das entscheidet über die Pflicht zur Gebrauchsabnahme.
04 — Vorhandene Unterlagen

Das ergibt sich daraus

    Was das praktisch heißt

    info@felixheinze-vt.de
    Rechtsgrundlagen

    Die Auswertung stützt sich auf die folgenden Vorschriften in der für Nordrhein-Westfalen geltenden Fassung. Maßgeblich ist immer der amtliche Wortlaut, nicht die Zusammenfassung auf dieser Seite.

    Stand der Auswertung: September 2026. Vorschriften ändern sich; prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Fassung oder fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.