Bühnengröße, Besucherzahl, Zelt oder Tribüne eintragen. Sie sehen sofort, welche Genehmigungen, Abnahmen und Nachweise die Landesvorschriften vorsehen — und welche Qualifikation die Person haben muss, die vor Ort verantwortlich ist.
Dies ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung und kein Genehmigungsnachweis. Die Auswertung bildet Regelfälle nach nordrhein-westfälischem Landesrecht ab. Über den Einzelfall entscheidet immer die zuständige Bauaufsichts- oder Ordnungsbehörde, und sie kann im Rahmen ihres Ermessens weitergehende Anforderungen stellen.
In anderen Bundesländern gelten abweichende Fassungen. Sonderregelungen — etwa für Schulen, Sportstadien, Gaststätten oder fliegende Bauten mit besonderen Bauarten — sind hier nicht vollständig abgebildet. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen.
Die Auswertung stützt sich auf die folgenden Vorschriften in der für Nordrhein-Westfalen geltenden Fassung. Maßgeblich ist immer der amtliche Wortlaut, nicht die Zusammenfassung auf dieser Seite.
Stand der Auswertung: September 2026. Vorschriften ändern sich; prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Fassung oder fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.